Reisebedingungen für unsere Gruppenreisen EHRKE EXKLUSIV REISEN
1. Buchung
1.1. Mit Ihrer Anmeldung auf Grundlage unserer Flyer bzw. unserer Ausschreibung bieten Sie dem Reisebüro Ehrke den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann mündlich, schriftlich, fernmündlich oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet oder WhatsApp) erfolgen. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der schriftlichen Bestätigung (per Post oder E-Mail) durch das Reisebüro Ehrke zustande.
1.2. Bei der Anmeldung über unsere Homepage www.ehrke.reisen bzw. der Homepage www.thuerismo.de bieten Sie dem Reisebüro Ehrke den Abschluss des Reisevertrages durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ verbindlich an. Die Annahme erfolgt dann durch die Übersendung der Bestätigung durch das Reisebüro Ehrke an Sie.
1.3. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so sind wir an dieses Angebot 14 Tage ab Ausstellung der Reisebestätigung gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären, was auch durch Anzahlung bzw. Zahlung erfolgen kann.
1.4. Der Reiseanmelder übernimmt die volle Haftung für die Einhaltung der Vertragspflichten aller auf seinen Namen angemeldeten Reiseteilnehmer.
1.5 Einverständnis zu Foto- und/oder Filmaufnahmen
Sie erklären sich bei Buchung einer unserer Gruppenreisen oder FitnessYogaCamps damit einverstanden, dass im Rahmen der Reisen oder Events Bilder und/oder Videos von den anwesenden Teilnehmer(innen) gemacht werden und zu Werbe- und Promotionzwecken zu Veröffentlichung 1. auf auf unserer Homepage www.ehrke.reisen, 2. in (Print-) Publikationen 3. auf unserer Facebookseite und 4. auf unserer Instagram Seite verwendet und zu diesem Zweck auch abgespeichert werden dürfen. Sie erkennen an, dass Fotos und/ oder Videos im Internet von beliebigen Personen abgerufen werden können. Es kann trotz aller technischer Vorkehrungen nicht ausgeschlossen werden, dass solche Personen die Fotos und/ oder Videos weiterverwenden oder an andere Personen weitergeben. Diese Einverständniserklärung ist freiwillig und kann gegenüber dem Reisebüro Ehrke jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Sind die Aufnahmen im Internet verfügbar, so erfolgt die Entfernung, soweit sie dem Reisebüro Ehrke möglich ist.
2. Zahlung
2.1. Zur Absicherung der Kundengelder hat das Reisebüro Ehrke eine Insolvenzversicherung bei der R+V Allgemeine Versicherung AG (Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden) abgeschlossen.
2.2. Zahlungen haben nur direkt an das Reisebüro Ehrke zu erfolgen. Nach Vertragsabschluss und Erhalt der Reisebestätigung sowie des Sicherungsscheins ist eine Anzahlung von 25 % des Reisepreises im Sinn des § 651r Abs. 4 Satz 1 BGB zu bezahlen. Der restliche Reisepreis ist 30 Tage vor Reisebeginn, bei kürzeren Buchungen als 30 Tage vorher sofort, jeweils Zug um Zug gegen Aushändigung der restlichen Reiseunterlagen fällig. Stornierungs-, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig. Die Reiseunterlagen versendet das Reisebüro Ehrke nach Erhalt der Restzahlung 2 Wochen vor Abreise.
2.3. Bei nicht fristgemäßer Zahlung ist das Reisebüro Ehrke nach Setzung einer angemessenen Nachfrist – es sei denn, die Nachfristsetzung ist entbehrlich – zum Rücktritt vom Reisevertrag und zur Berechnung von Rücktrittskosten gemäß Ziff. 5 der Reisebedingungen berechtigt. Die Reisebüro Ehrke behält sich vor, die durch die Nicht- bzw. die unvollständige Zahlung anfallende Mahnkosten (Bankgebühren, Rücklastschriftgebühren) weiter zu belasten und bei erfolgter Mahnung eine Mahnkostenpauschale von 2 € zu erheben.
3. Inhalt des Reisevertrages
3.1. Der Umfang der von der Reisebüro Ehrke geschuldeten Leistungen ergibt sich ausschließlich aus den in unseren Prospekten und sonstigen Unterlagen für die jeweilige Reise abgedruckten Beschreibungen, Abbildungen und insbesondere unserer Reisebestätigung. Diese hat im Zweifel Vorrang. Diese sind ohne weitere Erklärung für die jeweilige Reise maßgebend. Änderungen zu den aufgeführten Leistungen bzw. der Reisebedingungen sind ausschließlich mit der Reisebüro Ehrke zu vereinbaren.
3.2. Reisebüros im Verbund „Thürismo“ sind nicht bevollmächtigt, vom Inhalt der Reisebeschreibung einschließlich der Reisebedingungen abweichende Zusicherungen zu geben oder ergänzende Vereinbarungen zu treffen.
4. Änderungen von Leistungen und Preisen vor Reiseantritt
4.1. Unerhebliche Änderungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages sind einseitig zulässig. Das Reisebüro Ehrke ist verpflichtet, Sie von Leistungsänderungen oder -abweichungen sofort in Kenntnis zu setzen.
4.2. Erhebliche Vertragsänderungen sind nicht einseitig und nur unter den Voraussetzungen des § 651g BGB vor Reisebeginn zulässig. Das Reisebüro Ehrke ist verpflichtet, Sie von den Änderungen sofort in Kenntnis zu setzen. Sie können vom Vertrag zurücktreten oder die angebotene Vertragsänderung innerhalb der von uns mitgeteilten Annahmefrist annehmen. Ohne fristgemäße Erklärung gilt das Angebot des Reisebüro Ehrke als angenommen.
4.3. Das Reisebüro Ehrke kann Preiserhöhungen bis 8% des Reisepreises einseitig nur dann vornehmen, wenn sich die Erhöhung des Reisepreises unmittelbar aus einer nach Vertragsschluss erfolgten Erhöhung der Beförderungskosten für Personen (wie z.B. höhere Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger); einer Erhöhung der Steuern und sonstigen Angaben wie vereinbarte Reiseleistungen (wie Touristen-abgaben, Hafen- oder Flughafengebühren); oder einer Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse ergibt. Das Reisebüro Ehrke wird Sie auf einem dauerhaften Datenträger klar und verständlich über die Preiserhöhung, deren Gründe und über die Berechnung der Preiserhöhung informieren. Eine solche Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn Sie den vorgenannten Anforderungen entspricht und Sie die Information nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erhalten.
4.4. Übersteigt die Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann das Reisebüro Ehrke Sie nicht einseitig, sondern nur unter den Voraussetzungen des § 651g BGB vornehmen. Das Reisebüro Ehrke wird Ihnen dann eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und Sie auffordern, innerhalb einer von dem Reisebüro Ehrke gesetzten Frist die Vertragsänderung anzunehmen oder den Rücktritt zu erklären.
4.5. Sie haben das Recht, eine Senkung des Reisepreises unter den gleichen Voraussetzungen, wie oben für eine Preiserhöhung dargestellt, zu verlangen. Ergänzend wird auf
§ 651f Abs. 4 BGB verwiesen.
5. Reiserücktritt des Kunden
5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden. Die Erklärung wird wirksam an dem Tag, an dem diese bei dem Reisebüro Ehrke eingeht.
5.2. Tritt der Kunde zurück, so wird pro Person folgende pauschalierte Entschädigung für getroffene Reisevorkehrungen und Aufwendungen fällig:
a) bei Eigenanreise und Busreisen:
bis 31 Tage vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises
ab 30 bis 22 Tage vor Reisebeginn 35% des Reisepreises
ab 21 bis 15 Tage vor Reisebeginn 40% des Reisepreises
ab 14 Tage bis 1 Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises
bei Stornierung am Abreisetag oder bei Nichtanreise 90% des Reisepreises.
b) Pauschalreisen mit Flugan- und abreise:
bis 31 Tage vor Reisebeginn 40% des Reisepreises
ab 30 bis 15 Tage vor Reisebeginn 60% des Reisepreises
ab 14 Tage bis 1 Tage vor Reisebeginn 80% des Reisepreises
bei Stornierung am Abreisetag oder bei Nichtanreise 90% des Reisepreises
5.3. Bei Teilstornierung eines voll zahlenden Reiseteilnehmers aus einem Zimmer mit gebuchter Doppelbelegung mit der Folge, dass der verbleibende Reiseteilnehmer das gebuchte Zimmer als Einzelzimmer nutzt, stehen dem Reisebüro Ehrke die Stornokosten lt. Übersicht (siehe oberer Abschnitt), jedoch mindestens eine pauschale Entschädigung in Höhe des Einzelzimmer-Zuschlags der jeweiligen Reise zu. Dasselbe gilt in dem Fall, dass ein vollzahlender Reiseteilnehmer aus einem Zimmer mit gebuchter Mehrbettbelegung teilstorniert wird mit der Folge, dass ein eigentlich für ein Dreier- oder Viererbelegung vorgesehenes Zimmer durch eine geringeren Anzahl von Personen genutzt wird. Daneben behält sich das Reisebüro Ehrke das Recht vor, bei Teilstornierung eines Reiseteilnehmers aus einem Zimmer mit gebuchter Dreier- oder Viererbelegung eine Umbuchung des Zimmers vorzunehmen. Eine Teilstornierung der An- und Abreise allein ist nicht möglich.
5.4. Prämien für über das Reisebüro Ehrke vermittelte Reiseversicherungen fallen zusätzlich zur pauschalen Entschädigungen in voller Höhe an.
5.5. Bereits gezahlte Reisekosten werden dem Reiseteilnehmer abzüglich der Stornokosten unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt erstattet.
5.6. Das Reisebüro Ehrke kann vor Reisebeginn keine Stornokosten verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
6. Rücktritt & Kündigung durch das Reisebüro Ehrke
6.1. Das Reisebüro Ehrke kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen: Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung vom Reisebüro Ehrke nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt das Reisebüro Ehrke, so behält es den Anspruch auf den Reisepreis; es muss sich jedoch den Wert der tatsächlich ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt.
6.2. Bis 30 Tage vor Reisebeginn bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl. Diese beträgt in der Regel 12 Personen, es sei denn, in der Reisebeschreibung ist eine andere Mindestteilnehmerzahl angegeben. Der Kunde wird unverzüglich durch das Reisebüro Ehrke informiert. Dem Kunden werden die bereits gezahlten Reisekosten unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt erstattet.
7. Rücktritt infolge höherer Gewalt
Das Reisebüro Ehrke kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn das Reisebüro Ehrke aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist. In diesem Falle wird dias Reisebüro Ehrke Sie unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund informieren und den Rücktritt erklären. Ergänzend gelten die Regelungen in § 651h Abs. 4 und Abs. 5 BGB.
8. Umbuchung, Ersatzreisende
8.1. Der Reisende kann bei Eigenanreise bzw. Busreisen bis zu14 Tage vor Reisebeginn verlangen, dass statt seiner ein Dritter in den Reisevertrag eintritt, sofern dieser den besonderen Reiseerfordernissen genügt und seiner Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Eine solche Änderung von Reiseteilnehmern (Namensänderungen, Personenersetzung) werden zusätzlich zu den dadurch gegeben falls entstehenden Mehrkosten (z.B. Fluggesellschaften), die dem Reisebüro Ehrke durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehen, werden zusätzlich Bearbeitungskosten in Höhe von 25 Euro pro Person vereinbart. Der Nachweis, dass mit dem Eintritt des Dritten keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, bleibt dem Kunden unbenommen. Für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Kosten haften der angemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson als Gesamtschuldner.
8.2. Bei Pauschalreisen mit Fluganteil gilt: Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf gebührenfreie Änderungen bzw. Umbuchungen hinsichtlich des Reisetermins, des Abflugortes oder Reiseziels, der Unterbringung, des Hotels oder der Beförderungsart besteht nicht. Für Umbuchungen, die auf Wunsch des Kunden dennoch unter Beibehaltung des Gesamtzuschnitts der Reise vorgenommen werden (insbesondere unter Beibehaltung der Reisedauer, der Beförderungsart und des Basis-Reisepreises), gelten bis 50 Tage vor Reisebeginn folgende Bestimmungen:
a) Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen (Umbuchung), kann der Reiseveranstalter bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden erheben.
b) Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß (Punkt 5.2.b.) und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
c) Verändert sich der Reisepreis durch die Umbuchung auf eine andere Zimmerkategorie, so sind Bearbeitungskosten in Höhe von 25 Euro pro Person vereinbart.
d) Bis zum Reiseantritt kann der Kunde verlangen, dass ein Dritter in seine Rechte und Pflichten eintritt. Es bedarf der schriftlichen Mitteilung an das Reisebüro Ehrke. Das Reisebüro Ehrke kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn der Dritten den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Für eine solche Änderung von Reiseteilnehmern (Namensänderungen, Personenersetzung) werden zusätzlich zu den dadurch gegeben (falls entstehenden) Mehrkosten (z.B. Fluggesellschaften), die dem Reisebüro Ehrke durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehen, werden zusätzlich Bearbeitungskosten in Höhe von 25 Euro pro Person vereinbart. Der Nachweis, dass mit dem Eintritt des Dritten keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, bleibt dem Kunden unbenommen. Für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Kosten haften der angemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson als Gesamtschuldner.
8.3. Der Reisende und der Dritte haften gegenüber dem Reisebüro Ehrke als Gesamtschuldner für den Reisepreis und für die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten. Die Reisbüro Ehrke darf eine Erstattung von Mehrkosten nur dann fordern, wenn und soweit diese angemessen und tatsächlich entstanden sind.
9. Haftungsbeschränkung
9.1. Unsere Haftung für Schäden, die nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wurde oder soweit wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines unserer Leistungsträger verantwortlich sind. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Schadensersatzanspruch nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann bzw. unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so können auch wir uns gegenüber dem Reisenden darauf berufen.
9.2. Die Reisebüro Ehrke haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. vermittelte Ausflüge), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise des Reisebüro Ehrke sind und getrennt ausgewählt wurden.
9.3 Es besteht eine Betriebshaftpflicht des Reisebüro Ehrke um Ihren etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen zu genügen. Sie haben sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen unserer FitnessYogaCamps und Aktivreisen auftreten können, zu versichern.Gleiches gilt für die individuelle Anreise zum und vom Durchführungsort.
Jede Erkrankung, Verletzung, Schmerz, Unwohlsein etc. ist dem Trainer bzw. Reisebegleiter sofort mitzuteilen.
10. Mängelanzeigen, Abhilfeverlangen
10.1. Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen sind an die Reisebürobegleitung im Reisegebiet zu richten. Reisebürobegleitungen sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich und erforderlich ist. Sie sind jedoch nicht befugt, Ansprüche mit Wirkung gegen das Reisebüro Ehrke anzuerkennen.
10.2. Das Reisebüro Ehrke kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Das Reisebüro Ehrke kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird
10.3. Eine Mängelanzeige hat unverzüglich zu erfolgen. Wenn das Reisebüro Ehrke infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige keine Abhilfe schaffen konnte, sind Sie nicht berechtigt eine Minderung nach § 651m BGB oder Schadensersatz nach § 651n BGB zu verlangen.
11. Gepäck
Die Mitnahme des Gepäcks erfolgt auf eigene Gefahr des Reisenden; er hat auf die Ver- und Entladung besonders zu achten, da bei Verlust kein Ersatz geleistet wird, ebenso nicht bei Diebstahl oder Einbruch.
12. Platzverteilung bei Busreisen
Die Busse sind in jedem Fall Nichtraucherbusse. Ein Rechtsanspruch auf bestimmte Sitzplätze im Fahrzeug ist ausgeschlossen. Die Platzverteilung erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen.
13. Programmänderungen
13.1. Sollte die Durchführung einzelner Programmpunkte auf Grund des Wetters, der Verkehrslage oder anderer Umstände nicht sinnvoll sein, so werden von unserer Reiseleitung bzw. Vertretung gleichwertige Alternativen angeboten. Programmänderungen sind daher vorbehalten.
14. Fakultative Reiseleistungen
Bei Ausflügen, die nicht Bestandteil des Leistungspaketes sind, kann der Kunde entscheiden, ob er diese in Anspruch nimmt oder nicht. Die Bezahlung erfolgt vor Ort in EUR.
15. Transportleistungen
Sämtliche Transportleistungen werden von Unternehmen mit gültiger Konzession durchgeführt.
16. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
16.1. Wir unterrichten Sie über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt.
16.2. Für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften sind ausschließlich Sie verantwortlich. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittsgebühren, gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht, soweit wir Sie schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert haben.
16.3. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, wir haben eigene Pflichten schuldhaft verletzt.
17. Reiseschutz (Reiserücktrittsversicherung u.a.)
Beachten Sie bitte, dass die Reisepreise laut unserer Ausschreibung keine Reiserücktritts-Versicherung (Stornokosten-Versicherung und Reiseabbruch-Versicherung) enthalten. Wenn Sie vor Reiseantritt von Ihrer Reise zurücktreten, entstehen Stornokosten. Bei Reiseabbruch können zusätzliche Rückreise- und sonstige Mehrkosten entstehen. Deshalb empfiehlt sich der Abschluss einer entsprechenden Versicherung.
18. Datenschutz
Wir erheben bei Ihrer Buchung personenbezogene Daten, die für die Erfüllung und Durchführung des Reisevertrages erforderlich sind. Diese Daten werden von uns elektronisch gespeichert, verarbeitet und – soweit es für den Vertragszweck erforderlich ist – an Dritte, z.B. Leistungsträger wie Hotels und Fluggesellschaften übermittelt.
Wenn Sie bei der Buchung Ihrer Reise Ihre E-Mail-Adresse angeben, verwenden wir diese, um Sie über vergleichbare Reiseangebote unseres Unternehmens zu informieren. Sollten Sie die Zusendung von Informationen nicht wünschen, können Sie dieser Nutzung jederzeit widersprechen. Hierauf werden wir Sie auch bei jeder Verwendung Ihrer E-Mail-Adresse zu diesem Zweck noch einmal hinweisen. Alternativ können Sie dem Erhalt von E-Mails bereits bei der Buchung widersprechen.
19. Gerichtsstand
19.1. Für Klagen von dem Reisebüro Ehrke gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend, es sei denn, der Kunde hat nach Abschluss des Vertrages seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort des Kunden ist im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt. In diesen Fällen ist der Sitz des Reisebüro Ehrke maßgebend.
19.2. Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens, so ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Reisevertrag der Sitz des Reisebüro Ehrke.
20. Reiseveranstalter
Reisebüro Ehrke
Weitergasse 22, 99084 Erfurt
www.ehrke.reisen
info@reisebuero-ehrke.de
Telefon: 0361 – 5506423 Fax: 0361 – 5506426
Inhaber: Jan Ehrke
21. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Reisebedingungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bedingungen wirksam.
22. Allgemeines
Stand der AGB: November 2023.
Alle Preise, Zuschläge und Stornogebühren beziehen sich in Euro pro Person.
23. Verbraucherstreitbeilegung – Online-Streitbeilegungsplattform
23.1. Das Reisebüro Ehrke nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
23.2. Online-Streitbeilegungsplattform: Die Europäische Kommission stellt unter ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten für Vertragsabschlüsse über die Internetseite des Veranstalters oder mittels E-Mail bereit